Begleitetes Fahren mit 17

 

Wer ?     Prüfung   Begleiter    Kartenführerschein?

 

Wer

Ab welchem Alter darf ausgebildet werden?

Ab 16 Jahren.

Kann ein bereits 17-jähriger Jugendlicher ( z. B. mit 17 Jahren und 9 Monaten) noch mit dem Begleiteten Fahren beginnen?

Ja.

Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?

Bis zum 18. Geburtstag.

Kann ein Bewerber mit 16 Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B (PKW) und A (Motorrad) machen?

Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A kann erst mit 17 Jahren begonnen werden, aber Doppelklasse mit Führerscheinklasse A1 möglich.

Gelten für die Ausbildung von Bewerbern besondere Vorschriften?

Nein. Es wird ausgebildet wie jeder Bewerber der Klasse B.

Prüfung

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?

Nein.

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?

3 Monate vor dem 17. Geburtstag

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?

1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

Wer händigt die Prüfungsbescheinigung aus?

Die Prüfungsbescheinigung wird ab dem 17. Lebensjahr nach erfolgreicher Prüfung direkt durch den Prüfer ausgehändigt. Wer das 17. Lebensjahr am Prüfungstag noch nicht vollendet hat, erhält die Prüfungsbescheinigung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Wie ist zu verfahren, wenn der Prüfer im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers hat?

Gemäß § 18 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung sind die Prüfer verpflichtet, bei Bedenken in Bezug auf die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers die Fahrerlaubnisbehörde hiervon zu unterrichten.

Probezeit

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren die Probezeit?

Mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung. frühestens ab dem 17. Geburtstag.

Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren die Probezeit?

Wie beim normalen erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.

Ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger in der Probezeit möglich?

Ja, sofern eine Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt ist.

Ist die Teilnahme des Begleiters an der Fahrprobe im Rahmen des Aufbauseminars notwendig?

Ja, der Fahrerlaubnisinhaber muss auch hier die Auflage erfüllen. 5

Prüfungsbescheinigung und Kartenführerschein

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den üblichen Kartenführerschein?

Nein, er erhält eine „Prüfungsbescheinigung“, in der die zugelassenen Begleitpersonen namentlich benannt sind. So lange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitpersonen ein Fahrzeug der Klasse B führen. Diese Auflage entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres.  Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland (auch in den Bundesländern, die keinen Modellversuch durchführen).
Auf Antrag ist jedoch für die Einschlussklassen AM umd L die zusätzliche kostenpflichtige Ausstellung eines Kartenführerscheins, der dann auch zu Fahrten im Ausland berechtigt, möglich. 
Im Fall eines bereits erteilten Kartenführerschein (z. B. für Fahrerlaubnisklasse A1) wird zusätzlich eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Enthält die „Prüfungsbescheinigung ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?

Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.

Wird der Kartenführerschein von der Behörde automatisch zugesandt?

Nein, er kann ab Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?

Die Klassen AM, und L auch ohne Begleiter, weil der Bewerber das dafür erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht hat.

Begleiter

Wer ist als Begleiter geeignet?

Die Anforderung an die Begleiter sind:

  • Mindestalter: 30 Jahre

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)

  • Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 1 Punkt

Die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.
Die Anzahl der Begleiter ist nicht festgelegt, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Nachträglich können Begleitpersonen eingetragen werden. In diesen Fällen muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden.
Die gesetzlichen Vertreter (i.d.R. der Eltern) müssen bei Antragstellung ihr Einverständnis mit der/den Begleitperson/en erklären.

Wenn der Begleiter während der letzten 5 Jahre ein Fahrverbot hatte, war dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?

Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war.

Muss der Begleiter an einem Vorbereitungskurs teilnehmen?

Die Teilnahme wird empfohlen; sie ist aber nicht verpflichtend vorgeschrieben. Vorbereitungskurse werden durch Fahrschulen und die dort beschäftigten Fahrlehrer durchführt.
In diesen Kursen werden Sie nicht nur über die wissenschaftlichen Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Modellversuchs informiert. Es werden dort auch zusätzlich spezielle Fragen des begleiteten Fahrens diskutiert werden, wie z. B. das Schaffen einer entspannten Atmosphäre im Fahrzeug oder der Umgang mit Konfliktsituationen.

Welche Vorschriften muss der Begleiter in Bezug auf Alkohol beachten?

Er darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?

Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden.

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